Antibiotika Monitoring


Die bundesweiten Kennzahlen für das Halbjahr 1/2022 wurden bekannt gegeben:


Kennzahl 1 Kennzahl 2
Ferkel bis 30 KG
1,139
7,208
Mastschweine über 30 KG
0,207
2,475

Die betriebseigene halbjährliche Therapiehäufigkeit für das 1. Kalenderhalbjahr 2022 müsste Ihnen inzwischen von der zuständigen Behörde zugesandt worden sein. Wir bitte unsere Kunden umgehend ihre betriebliche Kennzahl unserer Praxis zukommen zu lassen. Betriebe, die die Kennzahl 2 überschritten haben, müssen bis spätestens zum 31.12.2022 einen Maßnahmenplan nach §58c AMG zur Reduzierung des Antibiotika Einsatzes bei der für sie zuständigen Behörde schriftlich einreichen.




Zuständige Behörden:


Schleswig-Holstein
Landeslabor Schleswig-Holstein
Tierarzneimittelüberwachung
Max-Eyth-Str. 5
24537 Neumünster
Niedersachsen
Nieders. Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit Postfach 3949
26029 Oldenburg
Mecklenburg-Vorpommern
Landesamt für Landwirtschaft, Lebensmittelsicherheit und Fischerei M-V Thierfelder Straße 18 18059 Rostock

Desweiteren bitten wir daran zu denken, dass halbjährlich die schriftliche Versicherung des Tierhalters für das Antibiotika Monitoring an die entsprechende Behörde sowie an unsere Praxis abgegeben werden muss.


Downloads